Titel 1
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    Der Öffentliche Dienst ist mit über 4,5 Millionen Beschäftigten Deutschlands größter Arbeitgeber.
    Titel 2
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    Auf die richtige Bewerbung zum richtigen Zeitpunkt kommt es an. Wir zeigen, was für eine erfolgreiche Bewerbung wichtig ist.
    Titel 3
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    Nach einer fundierten Ausbildung in Theorie und Praxis winkt eine unbefristete Festanstellung mit guten Aufstiegsmöglichkeiten.
    Titel 4
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    Planungssicherheit, die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, soziale Werte und ein zuverlässiger Arbeitgeber sind starke Argumente.
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    Hier haben wir für Dich die Adressen der Hoch- und Fachschulen recherchiert. So kannst Du sehen, wo Du ausgebildet wirst, was unterrichtet wird und welche Zugangsvoraussetzungen notwendig sind.

     

     

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    Der ver.di Mitgliederservice hat gemeinsam mit seinem Partner-Unternehmen DBV, dem Spezialisten für den Öffentlichen Dienst, ein Beratungskonzept entwickelt, das maßgeschneiderte Lösungen für jede Stufe des Berufsleben anbietet. Die hohe Qualität der Angebote ist durch ver.di geprüft und für ver.di Mitglieder speziell rabattiert.

     

    Berufs- und Dienstunfähigkeit

    Auch in jungen Jahren sollte schon vorgesorgt werden.
    check rating 3Unverzichtbar


    Zahnzusatzversicherung

    Verdoppelt die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse
    check rating 3Empfehlenswert


    Unfallversicherung

    Die Risiko-Unfallversicherung der DBV schützt Dich und Deine Familie mit umfangreichen Leistungen.
    check rating 3Empfehlenswert


    Haftpflicht, Hausrat, Reise usw.

    Für die eigene und familäre Absicherung bietet die DBV günstige Kombipakete
    check rating 3Sehr wichtig


    Altersvorsorge und Pflege

    Für beides privat vorzusorgen ist empfehlenswert.
    check rating 3Empfehlenswert

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    Der ver.di Mitgliederservice wurde gegründet, um ver.di Mitgliedern neben den gewerkschaftlichen Kernleistungen weitere Hilfestellungen zu geben.


    Pfeil rechtswww.verdi-Mitgliederservice.de

    Als Studierende*r, Auszubildende*r oder Schüler*in und wenn Ihr ver.di Mitglied seid, könnt Ihr kostenlos die International Student Identity Card (ISIC) beantragen. Sie garantiert weltweit Ermäßigungen und Rabatte. Es gibt zahlreiche kulturelle Angebote, teilweise mit bis zu 50% Rabatt für ISIC-Inhaber*innen. Viele Städte bieten in ihren Kinos, Discotheken, Theatern u.v.m. richtig gute Rabatte. Auch im mobilen Bereich, z. B. bei FLuxBus oder Share Now gibt es Nachlässe, ebenso bei Reisebuchungen.  Schaut einfach selbst unter www.isic.de1, wo es für weitere interessante Angebote gibt.

    Und das Beste: für ver.di Mitglieder gibt’s ihn kostenlos:

    ver.di übernimmt die Kosten für den Ausweis. Anträge für den Ausweis gibt es im zuständigen ver.di-Bezirk und online über meine ver.di.

     ISIC DE APP Muster print 2021

    App geht’s!
    Wenn du deine ISIC beantragt hast erhältst du anstelle der Plastikkarte eine virtuelle ISIC. Um alle Vorteile bequem nutzen zu können, brauchst du die ISIC App für dein Smartphone. In der App steht dir dein virtueller Ausweis zur Verfügung. Zeig ihn vor, um Rabatte zu bekommen, oder nutze die Angebote online direkt in der App.

    Du willst die ISIC-Card für ver.di-Mitglieder?
    Dann füll einfach den Antrag im Mitgliedernetz aus. Nicht vergessen − Ausbildungsvertrag, Schulbescheinigung oder Studierendenausweis (für Vollzeitstudierende und Schüler*innen ab 12 Jahre) 

    So geht‘s weiter
    Nach der Beantragung deiner ISIC erhältst du eine E-Mail mit den weiteren Schritten für deine Registrierung. Anschließend findest du die virtuelle ISIC auf deinem Smartphone und kannst sämtliche Rabatte weltweit nutzen.



    Alternativ kann der Antrag per Post an den zuständigen ver.di Bezirk gesendet werden (siehe Flyer). Bitte Ausbildungsvertrag, Schulbescheinigung oder Studierendenausweis beifügen.
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    Ausbildung 4.0 in der Ver- und Entsorgungswirtschaft

    Bundesweite JAV-Konferenz 2018: Die Digitalisierung und das Arbeiten in Zeiten von 4.0 haben zunehmend Einfluss auf Ausbildungsbedingungen in den Unternehmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft. Wie diese Einflüsse aussehen, wie Ihr als JAV in eurer Arbeit darauf eingehen und die Arbeit der Zukunft gestalten könnt, wollen wir auf dieser Konferenz gemeinsam mit euch erarbeiten.
    Mehr*

    TVöD Tarifverterag 2018: Erste Vorschläge der ver.di-Bundestarifkommission

    Die ver.di-Bundestarifkommission schlägt folgende Themen für die Diskussion vor:
    - Tabellenerhöhungen im Gesamtvolumen von 6 Prozent mit einer sozialen Komponente
    - Überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütung
    - Angleichung der Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost der VKA
    - Erhöhung des Zusatzurlaubs für Wechselschicht- und Schichtarbeit auf 9 bzw. 6 Tage
    - Anhebung des Urlaubs für Azubis und Praktikantinnen und Praktikanten auf 30 Tage
    - Kostenloses Nahverkehrsticket
    Zur Kampagnenseite " Wir sind es wert!"*

    Befristungen in der Bundesverwaltung: ver.di fordert Stopp prekärer Beschäftigungsverhältnisse!

    Die gute Nachricht: Der Bund stellt seit einiger Zeit wieder mehr Personal ein. Die schlechte: Befristete Beschäftigung nimmt dramatisch zu. Betroffen sind alle Bundesministerien, vor allem aber deren nachgeordnete Bereiche.

    ver.di legt dagegen Protest ein: In Schreiben an die Bundeskanzlerin und alle Bundesministerinnen und Bundesminister kritisieren der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske und Vorstand Wolfgang Pieper massiv, dass das „Jobwunder“ in der Bundesverwaltung durch prekäre Beschäftigung erkauft sei. Diese Entwicklung sei personalpolitisch verhängnisvoll. Ohne attraktive Arbeitsplätze mit sicheren Perspektiven für neu eingestellte Beschäftigte drohe der Bund sich personalpolitisch ins Aus zu setzen.
    Mehr*

    Abgelehnte Bewerber klagen: Betrunken auf dem Fahrrad - Polizeikarriere futsch

    Ein Fehltritt, schon Jahre her - darf der verhindern, dass ein junger Mensch bei der Polizei arbeitet? Ja, urteilten Richter in zwei Fällen. Nur wer "charakterlich stabil" ist, dürfe Polizist werden.
    Mehr*

    Neues Urteil: Öffentliche Arbeitgeber dürfen Quereinsteiger schlechter stellen

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Klage einer Erzieherin im Öffentlichen Dienst abgewiesen, die schlechter bezahlt wurde, weil sie zuvor nur bei privaten Arbeitgebern in Deutschland beschäftigt war. Es liege kein Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit vor.
    Mehr*

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