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    pfeil-weiss-rechtsFrage: Welche sind die wichtigsten Unterlagen, wenn ich eine Ausbildung beginne?



    Antwort:
    Das allerwichtigste Dokument ist Dein korrekter und vollständiger Ausbildungsvertrag! Die Personalabteilung braucht Deine Lohnsteuerkarte und Deinen Sozialversicherungsausweis. Zusätzlich brauchst Du eine Krankenversicherung und ein Girokonto. Falls Du noch keine 18 Jahre alt bist, benötigst Du außerdem eine ärztliche Bescheinigung.

     


    pfeil-weiss-rechtsFrage: Was bedeutet die Probezeit?

    Antwort: Grundsätzlich dient die Probezeit zum gegenseitigen Kennenlernen und dauert mindestens vier Wochen bis maximal vier Monate. Während der Probezeit können sowohl Du als auch Dein Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis beenden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

     


    pfeil-weiss-rechtsFrage: Darf ich bestimmte Aufgaben ablehnen?



    Antwort:
    Wenn Du Zweifel an Deinen Ausbildungsinhalten hast, informiere Dich genau und wehre Dich unbedingt, bevor Du womöglich Dein Ausbildungsziel verfehlst!

     


    pfeil-weiss-rechtsFrage: Muss ich Überstunden akzeptieren?



    Antwort:
    Grundsätzlich sind für Auszubildende keine Überstunden vorgesehen - die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit sollte ausreichen, um einen Beruf zu erlernen! Auszubildende müssen also nur freiwillige Überstunden leisten.

     


    pfeil-weiss-rechtsFrage: Wann darf ich Urlaub nehmen?



    Antwort:
    Dein vollständiger Urlaubsanspruch ist im Ausbildungsvertrag geregelt. Den Jahresurlaub darfst Du im laufenden Kalenderjahr nehmen und Du hast Anspruch auf mindestens zwei Wochen Urlaub am Stück. Bei einem Urlaubsantrag hat Dein/e Ausbilder/-in einen Monat Zeit für eine Antwort. Stell' also Deinen Urlaubsantrag schriftlich und vor allem frühzeitig!

     


    pfeil-weiss-rechtsFrage: Wie viel Ausbildungsvergütung steht mir zu?



    Antwort:
    Die Ausbildungsvergütung ist häufig durch den Tarifvertrag festgelegt. Ohne einen solchen Vertrag muss die Vergütung „angemessen“ sein. Eine "angemessene" Berechnung basiert auf der üblichen tariflichen Vergütung, von der Du in einer dualen Ausbildung mindestens 80 Prozent erhältst bzw. in einer überbetrieblichen Ausbildung mindestens 55 Prozent.

     


    pfeil-weiss-rechtsFrage: Welche finanziellen Hilfen gibt es?



    Antwort:
    Wenn Dein Geld nicht reicht, kannst Du Berufsausbildungsbeihilfe (kurz BAB) bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Falls Du noch keine 25 Jahre alt bist, bekommen Deine Eltern außerdem weiterhin Kindergeld für Dich solange Du in der Ausbildung bist. Wohnst Du nicht mehr bei ihnen, kannst Du dir das Kindergeld von Deinen Eltern auszahlen lassen!

     


    pfeil-weiss-rechtsFrage: Was tun bei einer Abmahnung?



    Antwort:
    Eine Abmahnung bedeutet, dass Dein/e Ausbilder/-in mit Deiner Leistung oder Deinem Verhalten unzufrieden ist. Ob und wann es im Anschluss tatsächlich zur Kündigung kommt, ist nicht exakt geregelt – als Faustregel gelten mindestens zwei Abmahnungen im Voraus. Eine Abmahnung solltest Du inhaltlich genau prüfen und am besten Deinen Betriebsrat oder Deine Gewerkschaft dazu kontaktieren. Bei unberechtigter Abmahnung kannst und solltest Du mit einer schriftlichen Gegendarstellung reagieren!

     


    pfeil-weiss-rechtsFrage: Was tun bei einer Kündigung?



    Antwort:
    Fristlos kannst Du nur in der Probezeit (siehe Abschnitt oben) gekündigt werden oder wenn Du wirklich einigen Mist gebaut hast. Zum Beispiel viele unentschuldigte Fehltage gesammelt hast. Bevor Du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, lass Dich unbedingt vorher beraten! 

     


    pfeil-weiss-rechts Frage: Was tun bei Mobbing?



    Antwort:
    Wenn Du in Deiner Ausbildung gemobbt wirst oder ein/e Kollege/-in davon betroffen ist, hol sofort Unterstützung – zum Beispiel beim Betriebsrat oder Deiner Interessenvertretung! Zusätzlich solltest Du alle Vorfälle in einem Tagebuch genau dokumentieren.

     


    pfeil-weiss-rechtsKann ich den Ausbildungsplatz wechseln?



    Antwort:
    Nach §22 Berufsbildungsgesetz kannst Du mit Deinem Betrieb einen Aufhebungsvertrag aushandeln, um Deinen Ausbildungsplatz zu wechseln oder Deine Ausbildung vollständig abzubrechen. Sollte Dein Betrieb nicht einverstanden sein, brauchst Du allerdings einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung. Unser Tipp: Kündige erst, nachdem Du einen neuen Betrieb gefunden hast, der Dich übernimmt!




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