Bewerbung Integration
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    Staatsangehörige aller Nationalitäten können in das Angestelltenverhältnis übernommen werden.
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    Staatsangehörige aller Nationalitäten können in das Angestelltenverhältnis übernommen werden.

    pfeil-weiss-linksFrüher war die Ausbildung im Öffentlichen Dienst deutschen Staatsbürger/innen vorbehalten zugelassen. Dies gilt nicht mehr. Staatsangehörige aller Nationalitäten haben die Möglichkeit in das Angestelltenverhältnis übernommen zu werden.

    Allerdings dürfen Staatsangehörige anderer Länder eine qualifizierte Berufsausbildung nur dann absolvieren, wenn sie durch ihren sogenannten Aufenthaltstitel dazu berechtigt sind, in Deutschland zu arbeiten. Generell gilt dies beispielsweise für türkische Staatsangehörige und anerkannte Asylberechtigte.  Weiterführende Informationen zu diesem Thema gibt die für den jeweiligen Wohnort zuständige Ausländerbehörde.

    Auch wer über keinen deutschen Schulabschluss verfügt, kann sich um einen Ausbildungsplatz im Öffentlichen Dienst bewerben. Dazu muss der im Ausland erworbene Schulabschluss aber zunächst in Deutschland anerkannt werden. Dafür sind in den sechzehn Bundesländern unterschiedliche Stellen zuständig. Sollte es genügend Übereinstimmungen geben, wird der ausländische Schulabschluss als gleichwertig mit einem entsprechenden deutschen Abschluss dokumentiert. Diese Bescheinigung muss dem im Ausland erworbenen Schulabschluss bei der Bewerbung beiliegen.  

    Angehörige eines europäischen Mitgliedstaates (EU-Bürger) oder von Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR-Bürger) oder der Schweiz können in Deutschland auch Beamte/Beamtinnen werden. Für Beamte/Beamtinnen werden die Berufe durch sogenannte Ausbildungs- und Laufbahnverordnungen geregelt.

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