Bewerbung Vorstellungsgespräch
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    Mein Tipp: Übe das Vorstellungsgespräch ein paar Mal vorher mit Freunden oder der Familie.
    Bewerbung Vorstellungsgespräch
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    Mein Tipp: Übe das Vorstellungsgespräch ein paar Mal vorher mit Freunden oder der Familie.

    Auf das Vorstellungsgespräch solltest Du Dich gründlich vorbereiten. Das Wichtigste vorab: Du bist über den Arbeitgeber gründlich informiert und weißt um was für eine Stelle es sich handelt. Du bist passend gekleidet, pünktlich und bringst alle benötigten Unterlagen mit.

     

    Der Ablauf eines Vorstellungsgesprächs

    Informiere Dich vorab über den Kleidungsstil, vermeide in jedem Fall übertriebenes Make up, Piercings und auffällige Kleidung. Sei ausgeschlafen und pünktlich. Antworte selbstbewusst, aber nicht übertrieben oder aufschneiderisch. Suche im gesamten Gespräch den direkten Augenkontakt zu der/den Person/en gegenbüer und sprich bei den Antworten nicht zu laut und nicht zu leise. Es hilft, ein Vorstellungsgespräch vorher mit Freunden oder Verwandten durchzuspielen!

     

    Gesprächseröffnung

    Mögliche Fragen, um das Gespräch zu eröffnen sind:

    • „Wie geht es Ihnen?“

    • „Haben Sie gut hergefunden?“

    • „Welchen ersten Eindruck haben Sie von uns und warum?“


     Antworte möglichst entspannt und knapp. Vermeide auf jeden Fall Ausschweifungen.

     

    Bewerbung und Berufswahl / persönliche Beweggründe

    Mögliche Fragen:

    • „Warum wollen Sie gerade in diesem Beruf arbeiten?“

    • „Warum wollen Sie genau in unserem Betrieb arbeiten?“

    • „Für welche anderen Berufe bzw. Betriebe haben Sie sich noch beworben?“

    • „Welche Erfahrungen haben Sie bisher gesammelt?“ (z. B. Praktikum)

     

     Gut vorbereitet kannst Du Pluspunkte sammeln. Checke die Internetseite des künftigen Arbeitgebers, recherchiere bei uns oder der Arbeitsagentur, mache Dir die Besonderheiten klar, formuliere Fragen deinerseits. Bringe alles immer in Verbindung zu Dir und Deinem Anliegen.

     

    Schule und Ausbildung / „Stolpersteine"

    Mögliche Fragen:

    • „Welche Möglichkeiten zur Fortbildung haben Sie außerhalb der Schule genutzt?“

    • „Wie kommen Sie mit Lehrkräften und Ihren Mitschülern_innen aus?“

    • „Wie kommt es zu solchen Zensuren im Fach xy?“

    • „Was haben Sie unternommen, um Ihre Wissenslücken im Fach xy zu schließen?“

    • „Wie sind die aufgeführten Fehlzeiten entstanden?“

    • „Was bedeutet die Anmerkung in Ihrem Zeugniskopf: ‘…findet gegenüber seinen Mitschülern nicht den richtigen Ton…‘?“

    • „Warum sind Sie nicht weiter zur Schule gegangen?“

     

    Du musst Deinen ganzen Lebenslauf auswendig parat haben. Überprüfe deine kompletten Unterlagen zusätzlich nach „kleinen Macken“, auf die dich der Arbeitgeber ansprechen könnte und leg dir jeweils eine gute Erklärung zurecht. Bleib in jedem Fall bei der Wahrheit und auf dem Teppich!

     

    Die „Klassiker"

    Mögliche Fragen:

    • „Was sind Ihre größten Stärken und Schwächen?“

    • „Wie würden Ihre Bekannten Sie beschreiben?“

    • „Was für ein Tier wären Sie gerne?“

    • „Sie wissen bestimmt, dass Auszubildende anfangs nicht besonders viel verdienen?“

    • „Wie stehen Sie zu Überstunden und Wochenendeinsätzen?“


    Hier wird deine Persönlichkeit und Einsatzbereitschaft ein bisschen „abgeklopft“. Antworte einfach glaubwürdig und sympathisch – also nicht zu bescheiden, aber auch nicht hochnäsig.

     

    Folgende Fehler solltest Du beim Vorstellungsgespräch unbedingt vermeiden:

    • Unpünklichkeit
    • Unklare Vorstellungen vom Arbeitgeber und vom Beruf
    • Widersprüche zu den eingereichten Bewerbungsunterlagen
    • Unmotiviertes Auftreten
    • Falsche Kleidung

     

    Haben Lügen kurze Beine?

    Habt Ihr in einem Bewerbungsgespräch auch schon mal auf eine unbeliebte Frage keine Antwort gewusst? Aber welche Fragen darf der zukünftige Arbeitgeber dem/der Bewerber/in überhaupt stellen? Welche Folgen hat es, wenn der/die Bewerber/in bei einer unzulässigen Frage lügt? Mit welchen Konsequenzen muss der/die Bewerberin rechnen, wenn er auf eine zulässige Frage bewusst falsch antwortet? 

    Antworten gibt der DGB Rechtsschutz

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