Ausbildungsstart - Ausbildungsvertrag
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    Die Probezeit liegt für Auszubildende im Öffentlichen Dienst in der Regel bei sechs Monaten.
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    Im Ausbildungsvertrag werden die Rechte und Pflichten der Auszubildenden geregelt. Das hört sich abstrakt an, ist aber von großer Bedeutung. Der Ausbildungsvertrag muss folgende Punkte enthalten:

     

    Art, Gliederung und Ziel der Ausbildung Beginn und Dauer der Ausbildung Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit Dauer der Probezeit Zahlungsweise und Höhe der Ausbildungsvergütung Dauer des Urlaubs Kündigungsbedingungen Probezeit

     

     

    Die Probezeit liegt für Auszubildende im Öffentlichen Dienst in der Regel bei sechs Monaten, in der Ausbildung in der Regel bei drei Monaten. Je nach Bundesland, Tarifvertrag, Ausbildungsgang und Laufbahn können diese Zeiten variieren. Nur soviel: Eine Kündigung während der Probezeit ist zwar möglich, kommt aber in der Praxis recht selten vor.

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