Ausbildungsstart - Nach der Ausbildung
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    Gibt es auch Probezeiten in der Beamten/Beamtinnen-Laufbahn?
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    Für Beamtenanwärter/-innen ist die Ausbildung mit dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes beendet. Damit endet auch der Status "Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf". Im Regelfall werden Beamtenanwärter/-innen anschließend übernommen und in das "Beamtenverhältnis auf Probe" berufen.

    Gerade in letzter Zeit wurde aber immer wieder von dieser Praxis abgewichen. ver.di setzt sich für die unbefristete Übernahme aller Beamtenanwärter/-innen in ein öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis ein.

    Probezeiten in der Beamtenlaufbahn

    Im Unterschied zum Öffentlichen Dienst gibt das Beamtengesetz verschiedene rechtliche Stufen nach der Ausbildung vor. Hier wird zwischen Beamtenverhältnis auf Probe, Beamtenverhältnis auf Zeit und Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Beamtenverhältnis auf Widerruf und Beamtenverhältnis nach Art der Befähigung unterschieden. Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist dabei der Regelfall. Die allgemeinen Ernennungsvoraussetzungen, ein erfolgreiches Durchlaufen der Probezeit und die Vollendung des 27. Lebensjahres sind dabei die erforderlichen Stufen, um diesen Status zu erreichen.

     

    Beamtenverhältnis auf Probe

    Das Beamtenverhältnis auf Probe ist eine notwendige Bedingung, um später Beamter/in auf Lebenszeit werden zu können. Es ist eine Art Bewährungszeit für den dauerhaften Beamten/innen-Dienst. Hier wird zwischen der statusrechtlichen Probezeit und der laufbahnrechtlichen Probezeit unterschieden. So kann ein/e Beamter/in im Alter von 25 Jahren zwar die laufbahnrechtliche Probezeit absolviert haben, sich aber immer noch in der statusrechtlichen Probezeit befinden. Die Probezeit endet erst mit der Ernennung zum/r Beamten/in auf Lebenszeit, was aber erst mit Vollendung des 27. Lebensjahres möglich ist. Ein Beamten/innen-Verhältnis auf Probe ist laut Gesetz spätestens nach fünf Jahren in ein Verhältnis auf Lebenszeit umzuwandeln. Während der Probezeit kann einem/r Beamten/in gekündigt werden. Die Probezeit beträgt in der Regel zwischen zwei und fünf Jahre. Diese Dauer kann von Bundesland zu Bundesland und je nach Ausbildungsgang und Laufbahnverordnung variieren.

     

    Verfassungstreue als Einstellungsvoraussetzung

    Von Beamtinnen und Beamten wird Verfassungstreue als eine Einstellungsvoraussetzung verlangt. Verfassungstreue bedeutet, dass du Dich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen musst und für deren Erhaltung eintrittst.

    Dazu zählen zum Beispiel die Achtung der Menschenrechte, die Achtung der Gewaltenteilung und die Achtung der Chancengleichheit für alle politischen Parteien. Bevor Du bei deinem Dienstherrn anfängst, musst Du Deine Verfassungstreue schriftlich erklären. 

     

    Wechsel in die Privatwirtschaft

    Als Beamtenanwärter/-in solltest du dir darüber im Klaren sein, dass nach Deiner Ausbildung ein Wechsel in die Privatwirtschaft schwierig werden könnte. Denn die Beamtenausbildung ist keine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) allgemein anerkannte Ausbildung.

    ver.di setzt sich deshalb für eine Ausbildungsreform ein – damit eine breit gefächerte Grundausbildung nach dem BBiG auch eine Beschäftigung in der Privatwirtschaft ermöglicht. Bis dahin ist es umso wichtiger, dass Du nach Deinem Vorbereitungsdienst übernommen wirst. 

     

    Disziplinarrecht

    Das Disziplinarrecht befasst sich mit den Folgen der Verletzung der dienstlichen Pflichten der Beamtinnen und Beamten.
    Dazu sehen das Bundesdisziplinargesetz bzw. die entsprechenden Landesvorschriften fünf Disziplinarmaßnahmen vor, die je nach Schwere des Dienstvergehens gegen eine/n Beamten/-in ausgesprochen werden können: Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung und Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

    In einem Disziplinarfall leistet ver.di für seine Mitglieder Rechtsschutz. Wichtig ist es, in solchen Angelegenheiten den Personalrat zur Unterstützung heranzuziehen.

     

    Rechtsschutz

    Manchmal ist der Prozess vor Gericht die letzte Möglichkeit, um deine Rechte durchzusetzen. Zum Beispiel, wenn du dich gegen eine Kündigung, Lohnkürzung, eine unberechtigte Abmahnung, eine falsche Beurteilung oder in einem Disziplinarverfahren wehren willst.

    Wenn du ver.di Mitglied bist, erhältst du kostenlosen Rechtsschutz in allen Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialrechtsangelegenheiten auf Antrag in deiner ver.di-Geschäftsstelle. Deine Vertretung vor Gericht übernehmen dann ausgebildete Juristen/-innen mit Expertenkompetenz für Deinen Fall. So kannst Du Dein Recht einfordern.

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    Die Beihilfe für Beamtinnen und Beamte Absicherung bei Krankheit, Pflege und Geburt

    Im Krankheitsfall sind BeamtInnen durch ein besonderes System – die Beihilfe – abgesichert. Während ArbeitgeberInnen den Beitragssatz zur Krankenversicherung ihrer ArbeitnehmerInnen zur Hälfte zahlen, beteiligt sich der Dienstherr direkt an den Kosten, die der Beamtin oder dem Beamten durch Krankheit, Pflege und Geburt entstehen. Der DGB hat eine umfassende Erläuterung dieses Systems zusammengestellt.
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    Ausbildung von A bis Z für Beamtenanwärter/innen



    abisz beamteAlles rund um die Ausbildung Von A wie Abmahnung über K wie Kindergeld bis Z wie Zeugnis: Die Broschüre bietet nützliche Tipps und Informationen, die nicht nur im Arbeitsalltag helfen. Im Lexikon-Stil werden wichtige gesetzliche Regelungen, die einzelnen Bestandteile der Ausbildung und Mitbestimmungsmöglichkeiten für Ausbildungen nach BBiG kurz und knapp erläutert. Ausbildung von A bis Z gibt es auch speziell für Beamtenanwärter/innen und für Pflegeberufe.Alles rund um die Ausbildung Von A wie Abmahnung über K wie Kindergeld bis Z wie Zeugnis: Die Broschüre bietet nützliche Tipps und Informationen, die nicht nur im Arbeitsalltag helfen. Im Lexikon-Stil werden wichtige gesetzliche Regelungen, die einzelnen Bestandteile der Ausbildung und Mitbestimmungsmöglichkeiten für Ausbildungen nach BBiG kurz und knapp erläutert. Ausbildung von A bis Z gibt es auch speziell für Beamtenanwärter/innen und für Pflegeberufe.

    Herausgeber/in:
    ver.di Jugend
    Paula-Thiede-Ufer 10
    10179 Berlin

    pdfabisz_beamte.pdf605.18 KB