Titel 1
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    Der Öffentliche Dienst ist mit über 4,5 Millionen Beschäftigten Deutschlands größter Arbeitgeber.
    Titel 2
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    Auf die richtige Bewerbung zum richtigen Zeitpunkt kommt es an. Wir zeigen, was für eine erfolgreiche Bewerbung wichtig ist.
    Titel 3
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    Nach einer fundierten Ausbildung in Theorie und Praxis winkt eine unbefristete Festanstellung mit guten Aufstiegsmöglichkeiten.
    Titel 4
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    Planungssicherheit, die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, soziale Werte und ein zuverlässiger Arbeitgeber sind starke Argumente.
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    Fachrichtungen: Geprüfter Controller/Geprüfte Controllerin
    Tätigkeit: Controller/-innen sorgen mit ihren Anlysen für Transparenz Wirtschaftlichkeit.  Sie bauen Informationsmanagementsysteme auf und betreuen sie. Oft arnbeiten sie auch als Berater aller Entscheidungsträger.
    Ausbildungsart: Weiterbildung
    Abschluss: Geprüfter Controller/Geprüfte Controllerin
    Ausbildungszeit: Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter: Vollzeit: 2-6 Monate, Teilzeit: 7 Monate - 24 Monate Fernunterricht: 18 Monate
    Ausbildungsort: Lernorte sind bei Voll- oder Teilzeitlehrgängen: Schulungsräume, bei Fernunterricht: zu Hause, ggf. Schulungsräume bei Präsenzphasen
    Ausbildungsinhalte: Kostenrechnung und Kostenmanagement, Planung und Budgetierung, Jahresabschlussanalyse, Berichtswesen und Informationsmanagement, betriebswirtschaftliche Beratung 
    Verdienst: Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.622 bis € 4.884
    Angeboten von: Nicht benannt
    Schulische Voraussetzung: Entweder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis oder
    eine Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
    eine mindestens sechsjährige Berufspraxis oder
    ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder ein betriebswirtschaftlicher Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie und jeweils im Anschluss eine mindestens zweijährige Berufspraxis
    Sonstige Voraussetzung: Nicht benannt


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