Titel 1
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    Der Öffentliche Dienst ist mit über 4,5 Millionen Beschäftigten Deutschlands größter Arbeitgeber.
    Titel 2
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    Auf die richtige Bewerbung zum richtigen Zeitpunkt kommt es an. Wir zeigen, was für eine erfolgreiche Bewerbung wichtig ist.
    Titel 3
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    Nach einer fundierten Ausbildung in Theorie und Praxis winkt eine unbefristete Festanstellung mit guten Aufstiegsmöglichkeiten.
    Titel 4
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    Planungssicherheit, die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, soziale Werte und ein zuverlässiger Arbeitgeber sind starke Argumente.
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    Fachrichtungen: Nicht benannt
    Tätigkeit: Justizfachangestellte erledigen organisatorische und verwaltende Büroarbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Sie verwalten Akten, berechnen Fristen, erledigen den Schriftverkehr und beglaubigen Schriftstücke. In Serviceeinheiten beraten sie zudem Bürger/-innen. Sie arbeiten bei Verwaltungs-, Zivil- oder Strafgerichten und bei Staatsanwaltschaften.
    Ausbildungsart: Ausbildung
    Abschluss: Justizfachangestellter/Justizfachangestellte
    Ausbildungszeit: 36 Monate
    Ausbildungsort: Behörde und Schule
    Ausbildungsinhalte: Ladungen von Amts wegen vornehmen, die Rechtskraft bescheinigen, Kosten berechnen und spezifische Akten und Register führen, Auflagen und Weisungen in Bezug auf Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren überwachen und Protokolle in der Hauptverhandlung führen, Eintragungen ins Grundbuch vornehmen, Einsicht ins Grundbuch gewähren und Anträge präsentieren, Vorschriften zur Kostenberechnung anwenden, Kosten einziehen , Veröffentlichungen bei Insolvenzen veranlassen.
    Verdienst: Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 2.426 bis € 2.909
    Angeboten von Stadt, Land, Bund
    Schulische Voraussetzung: Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Es werden überwiegend Ausbildungsanfänger/-innen mit Hochschulreife eingestellt.
    Sonstige Voraussetzung: Nicht benannt

    Fachrichtungen: Nicht benannt
    Tätigkeit: Gerichtsvollzieher/-innen nehmen auf Betreiben von Gläubigern Zwangsvollstreckungen des beweglichen Vermögens von Schuldnern in den ihnen zugewiesenen Bezirken vor. Zudem leiten Gerichtsvollzieher/-innen die Zwangsräumung von Wohnungen und Geschäftsräumen und die Versteigerung von gepfändeten Wertgegenständen, führen behördlich angeordnete Kindeswegnahmen und die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht durch. Im Büro fertigen sie z.B. Protokolle an, führen Akten und Bücher und wickeln den Zahlungsverkehr ab.
    Ausbildungsart: Berufliche Weiterbildung
    Abschluss: Gerichtsvollzieher/Gerichtsvollzieherin
    Ausbildungszeit: Vollzeit: 18 - 24 Monate
    Ausbildungsort: Die Weiterbildung besteht aus theoretischem Unterricht in Lehrgängen und einer praktischen Einweisung.
    Ausbildungsinhalte: Vollstreckungs-, Zustellungs- und Kostenrecht, Insolvenzordnung, Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung sowie -ordnung, Grundzüge des bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Wechsel- und Scheckrechts, der Zivilprozessordnung, der Gerichtsverfassung, des öffentlichen Rechts, des Straf- und Prozessrechts, Überblick über das Steuer-, Abgaben- und Arbeitsrecht, Büroorganisation, Kommunikation und Konfliktbewältigung. 
    Verdienst: Besoldungsgruppe A 8, Stufe 3: € 2.599. Besoldungsgruppe A 8, Stufe 8: € 3.098
    Angeboten von: Nicht benannt
    Schulische Voraussetzung: Für diese Weiterbildung sind die Voraussetzungen je nach Bundesland unterschiedlich. Meist werden eine bestandene Laufbahnprüfung des mittleren Dienstes in der Justizverwaltung und Berufserfahrung vorausgesetzt. Neben einer meist mehrjährigen Berufstätigkeit wird in manchen Bundesländern auch die Fachoberschulreife gefordert. Die Eignung kann ggf. auch in einem meist sechsmonatigen Lehrgang nachgewiesen werden, der vor Beginn des Vorbereitungsdienstes stattfindet.
    Sonstige Voraussetzung: Nicht benannt

    Fachrichtungen: Nicht benannt
    Tätigkeit: Bewährungshelfer/-innen betreuen, unterstützen und überwachen die zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten während der Bewährungszeit. Im Einvernehmen mit dem Gericht kontrollieren sie, ob Probanden die im Urteil ausgesprochenen Auflagen befolgen, sie z.B. an einer Suchttherapie teilnehmen oder gemeinnützige Arbeit leisten. Sie  helfen bei der Wohnungs- und Arbeitsuche und zeigen Methoden zur Schuldenregulierung auf. 
    Ausbildungsart: Studium der Sozialen Arbeit
    Abschluss: Bewährungshelfer/-in
    Ausbildungszeit: Regelstudiendauer: 6-8 Semester
    Ausbildungsort: Studium, Duales Studium der Sozialen Arbeit
    Ausbildungsinhalte: Siehe Ausbildung Sozialpädagogik
    Verdienst: Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 3.334 bis € 4.317
    Angeboten von: Stadt
    Schulische Voraussetzung: Voraussetzung ist in der Regel ein Studium im Bereich Soziale Arbeit.
    Sonstige Voraussetzung: Nicht benannt


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