Fachrichtungen: Im Öffentlichen Dienst: Gärtner/-innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
Tätigkeit: Gärtner/-innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau gestalten die Umwelt nach Plänen von Landschaftsarchitekten und -architektinnen: Sie bauen, pflegen, sanieren und pflanzen Außenanlagen, insbesondere Grünanlagen aller Art. Gärtner/-innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau arbeiten in städtischen Gärtnereien.
Ausbildungsart: Ausbildungsberuf - Dual
Abschluss: Gärtner/Gärtnerin - Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
Ausbildungszeit: 36 Monate
Ausbildungsort: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule
Ausbildungsinhalte: Pflanzen bestimmen, deren Qualität beurteilen, Maschinen, Geräte, Werkzeuge und bauliche Anlagen pflegen, einsetzen und instand halten, Schädigungen an Pflanzen feststellen und Pflanzenschutzmaßnahmen durchführen, Ausführungs- und Pflanzpläne auf die Baustelle übertragen, Schutz-, Dicht-, Trag- und Dränschichten herstellen, Wasseranlagen erstellen, Pflanzungen durchführen
Verdienst: Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat: 1. Ausbildungsjahr: € 469 bis € 618, 2. Ausbildungsjahr: € 568 bis € 720, 3. Ausbildungsjahr: € 625 bis € 810
Angeboten von Stadt, Land, Bund
Schulische Voraussetzung: Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis überwiegend Auszubildende mit Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) bzw. mittlerem Bildungsabschluss ein.
Sonstige Voraussetzung: Nicht benannt