Fachrichtungen: Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung
Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung knappschaftliche SozialversicherungSozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung, Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung, Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung
Tätigkeit: Sozialversicherungsfachangestellte bearbeiten versicherungsrechtliche Angelegenheiten, klären Versicherungsverhältnisse im Bereich der Sozialversicherung und sind Ansprechpartner für Versicherte.
Ausbildungsart: Ausbildungsberuf - Dual
Abschluss: Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte - Fachrichtung ...
Ausbildungszeit: 36 Monate
Ausbildungsort: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule
Ausbildungsinhalte: Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht feststellen, Errechnung von Beiträgen ermitteln, zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger bestimmen, Einleitung, Durchführung und Abschluss von Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren, Voraussetzungen für die Familienversicherung feststellen.
Verdienst: Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 2.792 bis € 2.876
Angeboten von: Nicht benannt
Schulische Voraussetzung: Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Ü̈berwiegend werden Auszubildende mit Hochschulreife eingestellt.
Sonstige Voraussetzung: Nicht benannt
Fachrichtungen: Nicht benannt
Tätigkeit: Sozialassistenten und -assistentinnen übernehmen pädagogisch-betreuende, hauswirtschaftliche oder sozialpflegerische Aufgaben und Tätigkeiten. Sie arbeiten in kommunalen Dienststellen .
Ausbildungsart: Schulische Ausbildung
Abschluss: Die Ausbildung ist nur in den genannten Bundesländern landesrechtlich geregelt und führt zu folgenden Abschlussbezeichnungen: Baden-Württemberg: Staatlich anerkannter Alltagsbetreuer/Staatlich anerkannte Alltagsbetreuerin. Bayern: Staatlich geprüfter Sozialbetreuer und Pflegefachhelfer/Staatlich geprüfte Sozialbetreuerin und Pflegefachhelferin. Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt: Staatlich geprüfter Sozialassistent/Staatlich geprüfte Sozialassistentin. Brandenburg: Sozialassistent/Sozialassistentin. Thüringen: Staatlich geprüfter Sozialassistent/Staatlich geprüfte Sozialassistentin, Staatlich geprüfter Sozialbetreuer/Staatlich geprüfte Sozialbetreuerin, Abschlussbezeichnungen werden ggf. mit Angabe des Ausbildungsschwerpunkts geführt.
Ausbildungszeit: 24 Monate
Ausbildungsort: Sozialassistenten/-assistentinnen werden in schulischer Form in der Berufsfachschule ausgebildet.
Ausbildungsinhalte: Grundlagen des Sozialwesens, Grundlagen der sozialen Betreuung, Pädagogik/Psychologie, Gesundheits- und Krankheitslehre, Erziehung/Pflege/Arbeit mit sozial Benachteiligten, Hauswirtschaft, Ernährungslehre, Nahrungszubereitung, Werken und Gestalten, Kunst- und Werkunterricht, Musikerziehung, Hygiene, Rechtskunde, Informatik.
Verdienst: Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 2.479 bis € 2.733
Angeboten von: Nicht benannt
Schulische Voraussetzung: Vorausgesetzt wird in der Regel die beendigte Vollzeitschulpflicht, ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss .
Sonstige Voraussetzung: Die Zugangsvoraussetzungen sind landesrechtlich geregelt. Für die Ausbildung wird die beendigte Vollzeitschulpflicht, ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Zudem können je nach Bundesland weitere schulische Voraussetzungen gefordert werden, z.B.: ein mittlerer Bildungsabschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Sport, Mathematik, Fremdsprache, Musik und Kunsterziehung. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/-innen nach eigenen Kriterien aus. Es wird i.d.R. Wert auf gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Sport, Mathematik, Fremdsprache, Musik und Kunsterziehung gelegt.