Titel 1
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    Der Öffentliche Dienst ist mit über 4,5 Millionen Beschäftigten Deutschlands größter Arbeitgeber.
    Titel 2
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    Auf die richtige Bewerbung zum richtigen Zeitpunkt kommt es an. Wir zeigen, was für eine erfolgreiche Bewerbung wichtig ist.
    Titel 3
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    Nach einer fundierten Ausbildung in Theorie und Praxis winkt eine unbefristete Festanstellung mit guten Aufstiegsmöglichkeiten.
    Titel 4
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    Planungssicherheit, die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, soziale Werte und ein zuverlässiger Arbeitgeber sind starke Argumente.
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    Fachrichtungen: Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung
    Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung knappschaftliche SozialversicherungSozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung, Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung, Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung 
    Tätigkeit: Sozialversicherungsfachangestellte bearbeiten versicherungsrechtliche Angelegenheiten, klären Versicherungsverhältnisse im Bereich der Sozialversicherung und sind Ansprechpartner für Versicherte.
    Ausbildungsart: Ausbildungsberuf - Dual
    Abschluss: Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte - Fachrichtung ...
    Ausbildungszeit: 36 Monate
    Ausbildungsort: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule
    Ausbildungsinhalte: Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht feststellen, Errechnung von Beiträgen ermitteln,  zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger bestimmen, Einleitung, Durchführung und Abschluss von Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren, Voraussetzungen für die Familienversicherung feststellen. 
    Verdienst: Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 2.792 bis € 2.876
    Angeboten von: Nicht benannt
    Schulische Voraussetzung: Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Ü̈berwiegend werden Auszubildende mit Hochschulreife eingestellt.
    Sonstige Voraussetzung: Nicht benannt

    Fachrichtungen: Nicht benannt
    Tätigkeit: Sozialassistenten und -assistentinnen übernehmen pädagogisch-betreuende, hauswirtschaftliche oder sozialpflegerische Aufgaben und Tätigkeiten. Sie arbeiten in kommunalen Dienststellen .
    Ausbildungsart: Schulische Ausbildung
    Abschluss: Die Ausbildung ist nur in den genannten Bundesländern landesrechtlich geregelt und führt zu folgenden Abschlussbezeichnungen: Baden-Württemberg: Staatlich anerkannter Alltagsbetreuer/Staatlich anerkannte Alltagsbetreuerin. Bayern: Staatlich geprüfter Sozialbetreuer und Pflegefachhelfer/Staatlich geprüfte Sozialbetreuerin und Pflegefachhelferin. Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt: Staatlich geprüfter Sozialassistent/Staatlich geprüfte Sozialassistentin. Brandenburg: Sozialassistent/Sozialassistentin. Thüringen: Staatlich geprüfter Sozialassistent/Staatlich geprüfte Sozialassistentin, Staatlich geprüfter Sozialbetreuer/Staatlich geprüfte Sozialbetreuerin, Abschlussbezeichnungen werden ggf. mit Angabe des Ausbildungsschwerpunkts geführt.
    Ausbildungszeit: 24 Monate
    Ausbildungsort: Sozialassistenten/-assistentinnen werden in schulischer Form in der Berufsfachschule ausgebildet. 
    Ausbildungsinhalte: Grundlagen des Sozialwesens, Grundlagen der sozialen Betreuung, Pädagogik/Psychologie, Gesundheits- und Krankheitslehre, Erziehung/Pflege/Arbeit mit sozial Benachteiligten, Hauswirtschaft, Ernährungslehre, Nahrungszubereitung, Werken und Gestalten, Kunst- und Werkunterricht, Musikerziehung, Hygiene, Rechtskunde, Informatik. 
    Verdienst: Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 2.479 bis € 2.733
    Angeboten von: Nicht benannt
    Schulische Voraussetzung: Vorausgesetzt wird in der Regel die beendigte Vollzeitschulpflicht, ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss .
    Sonstige Voraussetzung: Die Zugangsvoraussetzungen sind landesrechtlich geregelt. Für die Ausbildung wird die beendigte Vollzeitschulpflicht, ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Zudem können je nach Bundesland weitere schulische Voraussetzungen gefordert werden, z.B.: ein mittlerer Bildungsabschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Sport, Mathematik, Fremdsprache, Musik und Kunsterziehung. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/-innen nach eigenen Kriterien aus. Es wird i.d.R. Wert auf gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Sport, Mathematik, Fremdsprache, Musik und Kunsterziehung gelegt.

    Fachrichtungen: Nicht benannt
    Tätigkeit: Kaufleute im Gesundheitswesen planen und organisieren Verwaltungsvorgänge, Geschäftsprozesse und Dienstleistungen im Gesundheitswesen. Hierfür wenden sie sozial- und gesundheitsrechtliche Regelungen an, informieren und betreuen Kunden.
    Ausbildungsart: Ausbildungsberuf - Dual
    Abschluss: Kaufmann im Gesundheitswesen/Kauffrau im Gesundheitswesen
    Ausbildungszeit: 36 Monate
    Ausbildungsort: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule
    Ausbildungsinhalte: Aufgaben, Organisation und rechtlichen Grundlagen des Gesundheitswesens, Dienstleistungen anbieten, Kunden beraten und Verträge abschließen,  rechtlichen Vorschriften, insbesondere Wettbewerbsbeschränkungen, Verbote und standesrechtliche Einschränkungen beim Anbieten und Vermarkten von Gesundheitsdienstleistungen berücksichtigen sind.
    Verdienst: Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 2.479 bis € 2.733
    Angeboten von: Nicht benannt
    Schulische Voraussetzung: Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Es werden überwiegend Ausbildungsanfänger/-innen mit Hochschulreife eingestellt.
    Sonstige Voraussetzung: Nicht benannt

    Fachrichtungen: Nicht benannt
    Tätigkeit: Arbeitsvermittler/-innen übernehmen Aufgaben bei der Vermittlung, Beratung und Integration von Arbeitnehmerkunden der Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus beraten und unterstützen sie Arbeitgeber bei allen Fragen der Personalbeschaffung. Außerdem bearbeiten sie Anträge auf Leistungen zur Arbeitsförderung. Arbeitsvermittler/-innen arbeiten  in den Agenturen für Arbeit auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches III (SGB III) und in Jobcentern nach dem SGB II.
    Ausbildungsart: Studium Arbeitsmarktmanagement an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
    Abschluss: Arbeitsvermittler/-in
    Ausbildungszeit: 36 Monaten. In Einzelfällen kann es in Teilzeit absolviert werden..
    Ausbildungsort: Das Studium untergliedert sich in fünf Studienfelder: Arbeitgeberorientierte Arbeitsförderung, Arbeitnehmerintegration, Beratung, Public Management, Soziale Sicherung
    Ausbildungsinhalte: Das grundständige Studienfach Arbeitsmarktmanagement vermittelt wissenschaftliches Grundlagenwissen in Betriebs- und Volkswirtschaftslehre sowie in Sozial- und Rechtswissenschaft und Methoden, mit denen Arbeitsmarktprozesse analysiert und beschrieben werden können.  Studium untergliedert sich in fünf Studienfelder: Arbeitgeberorientierte Arbeitsförderung, Arbeitnehmerintegration, Beratung, Public Management, Soziale Sicherung
    Verdienst: Hochschule der Bundesagentur für Arbeit und Praxistrimester
    Angeboten von: Nicht benannt
    Schulische Voraussetzung: Fachhochschulreife
    Sonstige Voraussetzung: Die Bereitschaft zur bundesweiten Mobilität wird gefordert.


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