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    Begriff Definition
    Jugendarbeitsschutzgesetz

    Wenn Du noch keine 18 bist, gilt für Dich das „Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend“, also das Jugendarbeitsschutzgesetz (kurz JArSchG). Dieses regelt, dass Jugendliche im Betrieb nicht einfach wie Erwachsene eingesetzt werden können. Sie haben besondere Rechte was Berufsschule, Ruhepausen, Schicht-, Nacht- und Akkordarbeit, gefährliche Arbeiten, Überstunden, Urlaub und vieles mehr angeht.