Titel 1
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    Der Öffentliche Dienst ist mit über 4,5 Millionen Beschäftigten Deutschlands größter Arbeitgeber.
    Titel 2
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    Auf die richtige Bewerbung zum richtigen Zeitpunkt kommt es an. Wir zeigen, was für eine erfolgreiche Bewerbung wichtig ist.
    Titel 3
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    Nach einer fundierten Ausbildung in Theorie und Praxis winkt eine unbefristete Festanstellung mit guten Aufstiegsmöglichkeiten.
    Titel 4
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    Planungssicherheit, die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, soziale Werte und ein zuverlässiger Arbeitgeber sind starke Argumente.
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    Zeugnis
    Du erhältst am Ende Deiner Ausbildungszeit meist drei Zeugnisse: das Prüfungszeugnis der Kammer, das Zeugnis der Berufsschule sowie ein Zeugnis des Ausbildungsbetriebes. Auch wenn Du später deinen Betrieb verlässt, bekommst Du ein Zeugnis (Arbeitszeugnis). Nicht immer erhältst Du es automatisch. Wenn Du es aber verlangst, muss es Dir ausgestellt werden.

    Das betriebliche Ausbildungszeugnis kann als einfaches oder als qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden. Das einfache Zeugnis beinhaltet Angaben zu Deiner Person sowie die Mindestangaben nach Berufsbildungsgesetz (Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse). Auf deinen ausdrücklichen Wunsch enthält das Zeugnis darüber hinaus auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten (qualifiziertes Zeugnis).

    Das Zeugnis darf keine Bemerkungen enthalten, die sich nachteilig auf die Bewerbung bei einer anderen Firma auswirken könnten. Aber Vorsicht: Um dieses Verbot zu umgehen, haben die Arbeitgeber eine regelrechte „Geheimsprache“entwickelt – in dieser positiv klingenden Zeugnissprache verstecken sich oft negative Beurteilungen.
    Wenn Du sicher gehen willst, kannst Du das Zeugnis vom Betriebsrat bzw. Personalrat oder der JAV überprüfen lassen. Weitere Infos gibt es auch von ver.di! Mitglieder erhalten eine persönliche Zeugnis-Beratung in ihrem ver.di-Büro vor Ort oder können sich im Mitgliedernetz ausführlich informieren.

    Zulagen und Zuschläge
    Hinweise für Pflegeberufe und Hebammen
    Wenn Du in einem tarifgebundenen Krankenhaus beschäftigt bist, hast Du genau wie Deine Kolleginnen und Kollegen Anspruch auf Überstundenvergütung, Zulagen und Zuschläge. Diese erhältst Du etwa für besonders psychisch belastende Aufgaben wie die Arbeit in einer psychiatrischen Klinik oder mit AIDS-Patienten. Aber auch Zeitzuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit und Schichtbzw. Wechselschichtarbeit stehen Dir zu.

    Zweiter Bildungsweg
    Eine abgeschlossene Schulbildung ist heute die wichtigste Voraussetzung, um in der Arbeitswelt Anschluss zu finden - das wird spätestens dann deutlich spürbar, sobald es um die Bewerbung für einen Job oder Ausbildungsplatz geht.


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