Suche nach Glossar-Eintragungen
    Begriff Definition
    Hauptschulabschluss

    Er wird auch „Ausbildungsreife“ oder „Qualifikation der Berufsreife“ genannt. Mit berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (kurz BvB) kannst Du ihn nachholen.

    Internationaler Studierendenausweis
    100% mobil mit dem weltweit akzeptierten Nachweis für Auszubildende-, Schüler/-innen und Studierende. Und: 100 % kostenlos für ver.di Mitglieder
    ISIC
    100% mobil mit dem weltweit akzeptierten Nachweis für Auszubildende-, Schüler/-innen und Studierende. Und: 100 % kostenlos für ver.di Mitglieder.
    Jugendarbeitsschutzgesetz

    Wenn Du noch keine 18 bist, gilt für Dich das „Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend“, also das Jugendarbeitsschutzgesetz (kurz JArSchG). Dieses regelt, dass Jugendliche im Betrieb nicht einfach wie Erwachsene eingesetzt werden können. Sie haben besondere Rechte was Berufsschule, Ruhepausen, Schicht-, Nacht- und Akkordarbeit, gefährliche Arbeiten, Überstunden, Urlaub und vieles mehr angeht.

    Krankenversicherung


    Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ist für Auszubildende Pflicht. Spätestens zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung musst Du Dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet haben.
    Du kannst aber frei entscheiden, in welche Du möchtest. Hier lohnt der Vergleich, denn bei den Leistungen gibt es durchaus Unterschiede.

    Kündigung


    Während der Probezeit ist eine Kündigung durch dich, aber auch deinen Arbeitgeber jederzeit möglich. Dabei muss weder eine Kündigungsfrist eingehalten, noch ein Grund angegeben werden. Nach Ablauf der Probezeit kannst Du mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen. Der Arbeitgeber kann nur nach Angabe von schwerwiegenden Gründen kündigen. Falls eine Kündigung droht, wende Dich an ver.di.

    Lohnsteuerservice

    Der ver.di-Lohnsteuerservice: dieser Beratungsservice hilft bundesweit ver.di Mitgliedern exklusiv bei ihren Fragen rund um die Steuererklärung. 
    Über 70.000 ver.di Mitglieder nutzen die Dienste der Lohnsteuerbeauftragten bereits und konnten dank der kleinen und großen Steuertipps unserer Berater/innen jede Menge sparen.

    Mittlere Reife

    Der mittlere Schulabschluss heißt je nach Bundesland „Mittlere Reife“, „Realschulabschluss“, „Fachoberschulreife“ oder als „Qualifizierter Sekundarabschluss“.

    Öffentliche Dienst

    Der öffentliche Dienst sorgt für die grundlegenden Funktionalitäten unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Entsprechend vielfältig sind die Arbeitsbereiche: Energieversorgung, Wissenschaft, der Gesundheitssektor, Verbände und Stiftungen, Banken und Versicherungen, dazu die klassischen Bürgerbüros, die unsere direkte Anlaufstelle für die täglichen Belange bilden.  4,65 Millionen Mitarbeiter der verschiedensten Berufsgruppen, von der Sachbearbeiterin über den Richter, die Lehrerin, den Offizier bis zum Physiker, kümmern sich um zentrale öffentliche Aufgaben.

    Öffentlicher Dienst

    Der öffentliche Dienst sorgt für die grundlegenden Funktionalitäten unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Entsprechend vielfältig sind die Arbeitsbereiche: Energieversorgung, Wissenschaft, der Gesundheitssektor, Verbände und Stiftungen, Banken und Versicherungen, dazu die klassischen Bürgerbüros, die unsere direkte Anlaufstelle für die täglichen Belange bilden.  4,65 Millionen Mitarbeiter der verschiedensten Berufsgruppen, von der Sachbearbeiterin über den Richter, die Lehrerin, den Offizier bis zum Physiker, kümmern sich um zentrale öffentliche Aufgaben.

    Probezeit

    Probezeit ist eine im Ausbildungsvertrag festgeschriebene Zeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten.
    Während der Probezeit kann der Arbeitgeber jederzeit und ohne Angabe von Gründen deinen Ausbildungsvertrag kündigen. Du aber auch, wenn Dir die Ausbildung nicht gefällt. In einem festen Arbeitsverhältnis ist eine Probezeit von bis zu sechs Monaten möglich.

    Streik


    Als Beschäftigte/r hast Du nichts als Deine Arbeitskraft, die Du verkaufst, um leben zu können. Deiner Kollegenschaft geht es genauso. Und wenn es darauf ankommt, Eure berechtigten Forderungen durchzusetzen, habt Ihr auch kein anderes Druckmittel, als dem Arbeitgeber kollektiv eure Arbeitskraft zu entziehen. Ohne dieses Druckmittel wären Tarifverhandlungen bloße Bettelei.

    Streik ist ein rechtmäßiges und legitimes Kampfmittel der Gewerkschaften, um die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten zu sichern und zu verbessern. Es wird eingesetzt, wenn Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern ins Stocken geraten oder zu keinem Ergebnis gekommen sind und für gescheitert erklärt wurden.
    Streik bedeutet: Die gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer/-innen legen die Arbeit so lange nieder, bis ein akzeptables Ergebnis erreicht ist. Für diese Zeit bekommen sie von ver.di eine Streikunterstützung.

    Tarifvertrag

    Tarifverträge regeln Löhne, Gehälter und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Tarifverträge werden von den Gewerkschaften gegen die Interessen der Arbeitgeberseite durchgesetzt – meist durch Kampfmaßnahmen wie Warnstreiks oder Streiks und gleichzeitige Verhandlungen mit den Arbeitgebern oder ihren Verbänden.

    Urlaub

    Wie viel Urlaub Du hast, kannst Du in Deinem Ausbildungsvertrag nachlesen. Gesetzlich geregelt sind die Mindeststandards:

    • Unter 16 sind es 30 Urlaubstage.
    • Unter 17 Jahren sind es 27 Urlaubstage.
    • Wenn Du unter 18 Jahre bist, stehen Dir mindestens 25 Urlaubstage zu.
    • Wenn Du älter als 18 bist, hast Du Anspruch auf 24 Urlaubstage. Das sind vier Wochen, denn Urlaubstage sind im Gesetz Werktage, also Montag bis Samstag.
      Unter diesen Minimal-Urlaubsmengen geht nichts – darüber aber sehr wohl: In vielen Tarifverträgen und anderen Vereinbarungen stehen bessere Zahlen.
    ver.di

    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, ver.di, ist eine deutsche Gewerkschaft mit Sitz in Berlin. In ihr sind rund zwei Millionen Menschen aus rund 1000 Berufen vereint. Mit ver.di leisten sich diese zwei Millionen Mitglieder für ein Prozent ihres Bruttoverdienstes eine Organisation, die sie über ihre Rechte informiert und berät, in Betriebs- und Personalräten vertritt, Gehälter und Arbeitsbedingungen aushandelt und, falls nötig, auch Streiks organisiert und solange Streikgeld zahlt, bis ein akzeptables Ergebnis erreicht ist. Dafür arbeiten Tausende haupt- und ehrenamtlich in Betrieben und Ortsvereinen, in 84 Bezirks-, 11 Landesgeschäftsstellen und der Berliner Bundesverwaltung.