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    Begriff Definition
    ver.di Bezirke

    Wo immer Du auch arbeitest - ver.di ist in Deiner Nähe. Finde den Bezirk in Deiner Nähe!*

    ver.di Jugend

    In der Jugendorganisation der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sind automatisch alle Mitglieder bis zum vollendeten 28. Lebensjahr organisiert. Schwerpunkte der Arbeit durch die ver.di Jugend sind Ausbildungs-, Arbeits- und Lebensbedingungen von Auszubildenden, Dual Studierenden und jungen Erwachsenen. Auch stehen Bildungspolitik und sozialpolitische Themen im Blickpunkt. 

    ver.di Mitglied

    Der Beitrag kostet für Schülerinnen/Schüler und Studenten 2,50 Euro im Monat. Wer eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz hat, zahlt 1 Prozent des monatlichen Bruttoverdienstes. Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft senkt die Wahrscheinlichkeit, entlassen zu werden! 3,6 % pro Jahr beträgt die Wahrscheinlichkeit einer Entlassung bei Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern. Bei Organisierten liegt diese dagegen bei nur 2,2 Prozent. Übringens: Für gewerkschaftlich organisierte Frauen und Industriearbeiter ist die Sicherheit, ihren Arbeitsplatz zu behalten, sogar noch größer. 

    ver.di mitgliederservice
    Der ver.di Mitgliederservice bietet umfassende Beratung und Angebote zu Bewerbung/Berufsstart, Rente/Lohnsteuer, Vermögenswirksame Leistungen, Gesundheit und Prävention, Wohnen und Bauen, Absicherung von Dienst- und Berufsunfähigkeit uvm. Die Zusatzleistungen sind für ver.di Mitglieder entweder kostenfrei oder mit Sonderpreisen erhältlich.
    ver.di TV

    Umfragen, Hintergründe, Porträts, Reportagen, Berichte und mehr – ver.di TV ist immer dort, wo Arbeitswelt und Gesellschaft in Bewegung sind. Einfach mal reinschauen!*

    ver.di-Rechtsschutz

    Wenn es um den Beruf und damit um die wirtschaftliche Existenz geht, sollten Erwerbstätige im Konfliktfall den bestmöglichen Rechtsschutz erhalten. Deshalb bietet die Gewerkschaft ver.di ihren Mitgliedern kostenfreien Rechtsschutz in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts an. Denn wer könnte den Mitgliedern im Fall der Fälle besser zu Seite stehen als die Arbeits- und Sozialrechtsprofis von Deutschlands versiertestem Anwalt in Fragen des Arbeitnehmerrechts?

    Zeugnis

    Du erhältst am Ende Deiner Ausbildungszeit meist drei Zeugnisse: das Prüfungszeugnis der Kammer, das Zeugnis der Berufsschule sowie ein Zeugnis des Ausbildungsbetriebes. Auch wenn Du später deinen Betrieb verlässt, bekommst Du ein Zeugnis (Arbeitszeugnis). Nicht immer erhältst Du es automatisch. Wenn Du es aber verlangst, muss es Dir ausgestellt werden. Arbeitszeugnisse können Chancen eröffnen, aber ebenso gut auch Türen verschließen. Deshalb ist es wichtig, die Zeugnissprache zu kennen. ver.di Mitglieder können die kostenlose Arbeitszeugnisberatung ihrer Gewerkschaft* in Anspruch nehmen.